Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB`s der HORNSTEIN GMBH & Co. KG, Witthohstraße 2, 78576 Emmingen

 

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Lieferungen sowie sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen der HORNSTEIN GmbH & Co. KG und unseren Kunden. Entgegenstehende Bedingungen unseres Kunden haben keine Geltung, auch wenn die HORNSTEIN GmbH & Co. KG Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


Verbraucher haben Widerrufsrecht (vgl. Widerrufsrecht)


II. Angebote und Bestellungen

1. Die Angaben in den HORNSTEIN GmbH & Co. KG Online-Katalogen und Preislisten sind freibleibend. Sie gelten nur bei den aus der Preisliste ersichtlichen Bestellmengen der Artikel und nur solange die bestellten Artikel lieferbar sind.

2. Technische Verbesserungen sowie sonstige, unserem Kunden zumutbare Änderungen oder Abweichungen von den in den HORNSTEIN GmbH & Co. KG Online-Katalogen und Preislisten wiedergegebenen Modellen und technischen Angaben bleiben dem Hersteller oder uns vorbehalten.

3. Der Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von der HORNSTEIN GmbH & Co. KG oder nach unserer Wahl durch Absendung der bestellten Ware. Die HORNSTEIN GmbH & Co. KG behält sich vor, Bestellungen ohne nähere Begründung nicht anzunehmen.

4. Die HORNSTEIN GmbH & Co. KG bezieht viele seiner Textilien aus dem Ausland. Jede Annahme von Bestellungen erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt, dass die HORNSTEIN GmbH & Co.KG selbst von den Vorlieferanten beliefert wird.

5. Angebote haben eine 30-tägige Gültigkeit ab Angebotsdatum. Bei Bestellungen die nach Ablauf dieser Frist getätigt werden, obliegt es alleine der HORNSTEIN GmbH & Co. KG, ob die angebots- Konditionen weiterhin gewährt werden.


III. Lieferungen

1. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten unseren Kunden zur Zahlung des anteiligen Kaufpreises. Etwas anderes gilt nur dann, wenn unser Kunde an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat. Letzteres ist von unserem Kunden nachzuweisen.

2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager der HORNSTEIN GmbH & Co. KG, oder ab Lager eines Lieferanten wie z.B. HAKRO und auf Kosten unseres Kunden.

3. Die Wahl des Versandwegs bleibt der HORNSTEIN GmbH & Co. KG überlassen, sofern nicht im Kaufvertrag ein besonderer Versandweg vereinbart worden ist. Wird auf Wunsch unseres Kunden nach Bestätigung des Auftrags der Reiseweg oder die Versandart geändert, so gehen alle dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Frachtersparnis durch Veränderung des Bestimmungsortes oder durch andere auf die Frachtkosten einwirkende Umstände wird nicht vergütet.

4. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unseres Kunden.


IV. Lieferfristen

1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Mitteilung durch den Käufer für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist, sowie vor Eingang einer mit unserem Kunden vereinbarten Vorauszahlung.

2. Bei verschuldeter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist durch die HORNSTEIN GmbH & Co. KG hat unser Kunde zunächst schriftlich eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen zu setzen, bevor er gesetzliche Rechte wegen Nichterfüllung oder Verzuges geltend machen kann.

3. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder nachträglicher Unmöglichkeit zur Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die HORNSTEIN GmbH & Co. KG ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten trifft. Bei Kaufleuten ist die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden und von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden unabhängig vom Verschuldungsgrad ausgeschlossen.

4. Ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die HORNSTEIN GmbH & Co. KG zurückgenommen. In diesem Fall berechnet die HORNSTEIN GmbH & Co. KG seinem Kunden 15% des am Rückgabetag gültigen Netto-Preises (mindestens aber 15,00 Euro) der Ware als Bearbeitungsgebühr.

5. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Umständen, die die HORNSTEIN GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, insbesondere auf höherer Gewalt, wird die HORNSTEIN GmbH & Co. KG von der Verpflichtung zur Lieferung der bestellten Ware frei.

 

V. Veredeln der Ware

1. Im Falle einer Veredelung der Ware durch die HORNSTEIN GmbH & Co. KG, mit Druck, Stick oder durch andere Veredelungsverfahren, hat unser Kunde - soweit möglich - die zugehörigen Vorlagen an die HORNSTEIN GmbH & Co. KG zu übergeben sowie Angaben darüber zu machen, in welcher Größe, Farbe und konkret an welcher Stelle die Veredelung erfolgen soll. Existieren derartige Vorlagen nicht, werden diese von der HORNSTEIN GmbH & Co. KG zu Selbstkosten erstellt und unserem Kunden in Rechnung gestellt. Von der HORNSTEIN GmbH & Co. KG erstellte Vorlagen, Schablonen, Grafiken und Stickprogramme bleiben Eigentum von der HORNSTEIN GmbH & Co. KG und werden für Nachaufträge archiviert.

2. Vor der Veredelung durch die HORNSTEIN GmbH & Co. KG erhält der Kunde je nach Vereinbarung eine Simulation, Probe oder Ausfallmuster mit der Aufforderung, dies ist der HORNSTEIN GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen, ob er mit dieser Ausführung einverstanden ist. Erteilt der Kunde der HORNSTEIN GmbH & Co. KG sein Einverständnis, sind nachträgliche Mängelrügen insoweit ausgeschlossen, als sie die Größe, konkrete Ausgestaltung, Inhalt und Anordnung des Motivs selbst betreffen. Gleiches gilt, falls die Übersendung eines Korrekturabzugs im Hinblick auf die Terminvorgaben unseres Kunden aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist.

3. Die HORNSTEIN GmbH & Co. KG kann nicht haftbar gemacht werden für die Kosten oder Verluste, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen oder Urheberrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Kunden ergeben. Die gilt auch für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen und Symbolen, die der Kunde als Veredelungsauftrag eingereicht hat. Der Kunde ist für das Copyright alleinverantwortlich und stellt die HORNSTEIN GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen frei.

4. 3D-Drucke sind individuelle Einzelanfertigungen und keine Serienproduktion, dadurch können sich Abweichungen in Optik, Beschaffenheit und Maße ergeben. 3D-Drucke weisen eine Rillenstruktur auf, deren Ausprägung sich durch die im Angebot genannte Layerhöhe ergibt. Eine Nacharbeit (Schleifen/Entfernung von Filamentresten) muss explizit angefordert werden und entspricht nicht dem üblichen Vorgehen.


VI. Gefahrübergang

Die Transportgefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur auf unseren Kunden über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die unser Kunde zu vertreten hat, erfolgt der Gefahrübergang bereits zum Zeitpunkt unserer erstmaligen Versandbereitschaft; in diesem Fall ist die HORNSTEIN GmbH & Co. KG jedoch auf Verlangen und auf Kosten unseres Kunden verpflichtet, die Ware versichern zu lassen.


VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die HORNSTEIN GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen vor ("Vorbehaltsware").

2. Die dem Käufer gelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, Eigentum der HORNSTEIN GmbH & Co. KG.

3. Unser Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts zu Gunsten der HORNSTEIN GmbH & Co. KG zu veräußern. Nicht gestattet ist deshalb insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Ware. Von der Sicherungsübereignung eines gesamten Warenlagers ist unsere Ware durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Sicherungsnehmer auszuschließen.

4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse. In diesem Fall gilt die HORNSTEIN GmbH & Co. KG als Hersteller und erstreckt sich das Anwartschaftsrecht unseres Kunden auf die verarbeitete Ware. Bleiben bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrechte bestehen, so erwirbt die HORNSTEIN GmbH & Co. KG Miteigentum im Verhältnis der Warenwerte zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

5. Bei Zahlung durch einen Verband (Zentralregulierung) treten wir die uns an der bezahlten Vorbehaltsware zustehenden Rechte an den Verband ab. Das Eigentum geht in diesem Fall zunächst nicht auf den Käufer, sondern auf den Verband über.

6. Im Falle einer Weiterveräußerung unserer Ware tritt unser Kunde schon jetzt den Teil seines Kaufpreisanspruches gegen den Erwerber an die HORNSTEIN GmbH & Co. KG ab, der unserem Kaufpreisanspruch gegen unseren Kunden bzw. im Falle einer Weiterverarbeitung dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht. Ist unser Kunde Vollkaufmann, gilt diese Abtretung bis zur Tilgung aller unserer Forderungen gegen unseren Kunden.

7. Unser Kunde bleibt so lange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen ermächtigt, als er seinen vertraglichen Verpflichtungen der HORNSTEIN GmbH & Co. KG gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und der HORNSTEIN GmbH & Co. KG eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage nicht bekannt wird. Wird die HORNSTEIN GmbH & Co. KG eine solche wesentliche Verschlechterung bekannt oder leistet unser Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht, so ist die HORNSTEIN GmbH & Co. KG zur Geltendmachung seiner Eigentumsvorbehaltsrechte befugt und der Käufer zur Herausgabe unserer Ware verpflichtet. Dabei führen die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und die Rücknahme der Ware nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

8. Die durch die Rücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt unser Kunde. Die HORNSTEIN GmbH & Co. KG ist in diesem Fall berechtigt, die zurückgenommene Ware nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten unserem Kunden auf seine Schuld angerechnet, ein etwaiges Guthaben wird ihm ausbezahlt.

9. Beschädigungen oder Vernichtungen unserer Ware hat unser Kunde unverzüglich bei der HORNSTEIN GmbH & Co. KG anzuzeigen wie Zugriffe Dritter auf diese Ware und dabei insbesondere Pfändungen. In diesen Fällen wird unser Kunde der HORNSTEIN GmbH & Co. KG bei der Durchsetzung der uns zustehenden Ansprüche in jeder Weise unterstützen. Soweit unserem Kunden Ansprüche auf Versicherungsleistungen zustehen, tritt er diese hiermit an die HORNSTEIN GmbH & Co. KG ab.

10. Auf Verlangen unseres Kunden gibt die HORNSTEIN GmbH & Co. KG die uns zu den Voranstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen frei, soweit der Betrag der abgetretenen Forderungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet.


VIII. Preise und Zahlungen

1. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.

2. Voraussetzung für Skonto-Inanspruchnahme ist der vorherige Ausgleich aller fälligen Rechnungsbeträge und die ausdrückliche Vereinbarung. Zur Entgegennahme von Schecks ist die HORNSTEIN GmbH & Co. KG nicht verpflichtet. Eine Gutschrift erfolgt in diesem Fall vorbehaltlich der Einlösung und mit Wertstellung des Tages an dem die HORNSTEIN GmbH & Co. KG über den Gegenwert verfügt.

3. Bei Zahlungsverzug ist die HORNSTEIN GmbH & Co. KG berechtigt Verzugszinsen nach unserer Wahl entweder in der zum Verzugszeitpunkt von deutschen Großbanken für Kontokorrentkredite geforderten Höhe oder in Höhe von 12% über dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Basisdiskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindungen sofort fällig, und zwar in voller Höhe, also ohne Berücksichtigung etwa eingeräumter Rabatte oder sonstiger Nachlässe.

4. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Kunden aufgrund ausstehender Lieferungen aus anderen Aufträgen ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so ist die HORNSTEIN GmbH & Co. KG berechtigt, die Lieferung bestätigter Aufträge bis zur Bewirkung der überfälligen Zahlung zu verweigern.


IX. Gewährleistung

1. Zugesicherte Eigenschaften unserer Waren liegen nur vor, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Im Falle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft sind Ansprüche auf Erstattung von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

2. Die geliefert Ware ist von unserem Kunden unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen. Stellt unser Kunde Mängel oder derartige Abweichungen fest, hat er dies innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt, falls die Mängel später festgestellt werden ab dem Zeitpunkt der Feststellung. Wird unsere Ware trotz Feststellung von Mängeln oder mengenmäßigen Abweichungen verarbeitet und dabei insbesondere Veredelt, sind über die zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels gegebenen Ansprüche gleich welcher Art ebenso ausgeschlossen wie ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages.

3. Die Einhaltung von Farbvorlagen wird die HORNSTEIN GmbH & Co. KG - soweit irgendwie möglich - gewährleisten. Zwischen unseren Kunden und der HORNSTEIN GmbH & Co. KG besteht allerdings Einigkeit darüber, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Mangel darstellen und deshalb nicht zu Gewährleistungsansprüchen unseres Kunden führen.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.

5. Im Falle eines festgestellten Mangels hat unser Kunde der HORNSTEIN GmbH & Co. KG eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu setzen. Ist eine solche Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich, fehlgeschlagen oder von der HORNSTEIN GmbH & Co. KG trotz angemessener Fristsetzung verweigert worden, so steht dem Kunden wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) zu. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz des ihm entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen.

6. Textilien mit Farbveränderungen, die während der Gewährleitungsfrist durch UV-Strahlung entstanden sind, können nicht als Mangel geltend gemacht werden und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.


X. Haftung

Unser Kunde kann Schadenersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher, vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten ebenso wie Ansprüche aus unerlaubter Handlung nur geltend machen, soweit die Verletzung dieser Pflichten auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Im Falle atypischer oder nicht vorhersehbarer Schäden beschränkt sich unsere Schadenersatzhaftung auf den Netto-Warenwert.


XI. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind - soweit gesetzlich zugelassen - der Sitz des Unternehmens, bzw. das sachlich oder örtlich zuständige Gericht, Amtsgericht Tuttlingen.


XII. Schlussbestimmungen

1. Die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten werden von der HORNSTEIN GmbH & Co. KG unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet.

2. Änderungen und Ergänzungen, die Aufhebung und die Kündigung unseres Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Schriftformabrede selbst.

3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unseres Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige wirksame, die wir mit unserem Kunden vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt im Falle der Ausfüllung von Vertragslücken.

 

XIII. Online-Plattform (OS-Plattform) zu außergerichtlichen Streitschlichtung

Als Onlinehändler sind wir (info@hornstein.de) verpflichtet, Sie auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese ist über die folgende Internetadresse erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.